DSGVO
Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung am Reitsportzentrum des Fehmarnschen Ringreitervereins e.V.

gemäß Art. 13 DSGVO

 

§ 1 Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)

(1) Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung ist:

Fehmarnscher Ringreiterverein e. V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden
Hinrich Köhlbrandt
Bürgermeister Lafrenz-Str. 2b
23769 Fehmarn
E-Mail: 1.vorsitzender@frrv.org

 

§ 2 Zwecke der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

(1) Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken:
• Absicherung vor Diebstahl und Vandalismus,
• Zugangskontrolle zum Vereinsgelände,
• Sicherung und Dokumentation von Unfällen,
• Schutz von Personen, Tieren und Einrichtungen.

(2) Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

 

§ 3 Überwachte Bereiche

(1) Es sind insgesamt 7 Kameras installiert.

(2) Die Kameras erfassen:
• den unmittelbaren Außenbereich der Gebäude,
• die Zufahrt zum Gelände,
• die Parkflächen,
• den Außenreitplatz,
• die beiden Reithallen (Innenbereich).

 

§ 4 Kfz-Kennzeichenerkennung (LPR-Kamera)

(1) An der Zufahrt wird eine Kamera mit LPR-Funktion (License-Plate-Recognition) eingesetzt.

(2) Automatisch erfasst werden:
• Kfz-Kennzeichen,
• Fahrzeugtyp,
• Fahrzeugfarbe,
• Zeitpunkt der Durchfahrt.

(3) Die Aufzeichnungen der LPR-Kamera sind Bestandteil des regulären Speichersystems und unterliegen den in § 5 genannten Aufbewahrungsfristen.

(4) Eine automatisierte Weiterverarbeitung (z. B. zur Verhaltensanalyse) erfolgt nicht.

 

§ 5 Speicherung und Löschung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

(1) Die Aufnahmen werden lokal und verschlüsselt auf einer internen Festplatte gespeichert.
(2) Es erfolgt keine Speicherung in Cloud-Diensten.
(3) Die Standard-Speicherdauer beträgt 10 Tage.
(4) Im Fall meldepflichtiger Vorfälle (z. B. Einbruch, Unfall) kann eine längere Speicherung zur Beweissicherung erfolgen – bis zum Abschluss der Klärung.

 

§ 6 Zugriffsberechtigte Personen (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

(1) Zugriff auf die gespeicherten Daten haben ausschließlich:
• der 1. Vorsitzende,
• der Platzwart,
• der IT-Beauftragte,
• während Veranstaltungen: autorisierte Mitarbeitende im Veranstaltungsbüro.

 

§ 7 Datenweitergabe an Dritte

(1) Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich:
• an Polizeibehörden, sofern gesetzlich oder behördlich angeordnet,
• an Versicherungen, wenn dies zur Schadenbearbeitung notwendig ist.

 

§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

(1) Der Schutz der Daten erfolgt durch:
• 2-Faktor-Authentifizierung (2FA),
• getrennte Benutzerkonten,
• verschlossene Räume und Netzwerkschränke,
• verschlüsselte Speicherung,
• vollständiger Verzicht auf Cloud-Systeme.

 

§ 9 Information der Betroffenen (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO)

(1) Ein Hinweisschild befindet sich an der Zufahrt zum Gelände und informiert deutlich vor Betreten über die Videoüberwachung.
(2) Zusätzlich sind diese Datenschutzhinweise unter https://frrv.org/dsgvo abrufbar.

 

§ 10 Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b–d DSGVO)

(1) Betroffene Personen haben das Recht auf:
• Auskunft über die gespeicherten Daten (§ 15 DSGVO),
• Berichtigung unrichtiger Daten (§ 16 DSGVO),
• Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten (§ 17 DSGVO),
• Einschränkung der Verarbeitung (§ 18 DSGVO),
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 21 DSGVO).

(2) Anfragen sind zu richten an den Verantwortlichen gemäß § 1.

 

Stand: Mai 2025

 

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sicherheitskameras und Datenschutz

Warum ist die Videoüberwachung notwendig?

Das Reitsportzentrum des FRRV ist eine frei zugängliche Anlage am Ortsrand von Burg. Aufgrund der Größe des Geländes ist es nicht eingezäunt und rund um die Uhr öffentlich begehbar.

Da sich außerhalb von Vereinszeiten keine permanente Aufsichtsperson auf dem Gelände befindet, ist die Videoüberwachung derzeit die einzige effektive Möglichkeit, ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Welche rechtliche Grundlage erlaubt die Videoüberwachung?

Die Überwachung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – also auf dem sogenannten “berechtigten Interesse”.

Unser berechtigtes Interesse besteht insbesondere in:

  • dem Schutz der vereinseigenen Infrastruktur (Stolz-Arena, Reithallen, Außenflächen),

  • dem Schutz von Menschen und Tieren auf dem Gelände,

  • der Möglichkeit zur Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl oder Unfällen,

  • und der besseren organisatorischen Übersicht während Veranstaltungen.

Die Maßnahme ist geeignet, erforderlich und – angesichts der offenen Zugangslage – verhältnismäßig.

Wer hat Zugriff auf die Aufzeichnungen?

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich autorisierte Personen:

  • der 1. Vorsitzende,

  • der Platzwart,

  • der IT-Beauftragte,

  • bei Veranstaltungen: autorisierte Mitarbeitende im Veranstaltungsbüro.

Alle Zugriffe werden dokumentiert und sind technisch abgesichert.

Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?

Die reguläre Speicherdauer beträgt 10 Tage.

Nur im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls (z. B. Einbruch, Unfall) dürfen relevante Sequenzen bis zur Klärung aufbewahrt werden.

Werden meine persönlichen Daten gespeichert?

Nur dann, wenn du dich in einem überwachten Bereich aufhältst und dabei identifizierbar bist (z. B. durch Gesicht, Fahrzeug, Verhalten).

Alle Daten werden verschlüsselt und lokal gespeichert, nicht in der Cloud. Es erfolgt keine automatische Gesichtserkennung oder Profilbildung.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Überwachung nicht einverstanden bin?

Du hast gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten einzulegen, wenn du dich durch die Überwachung in besonderer Weise betroffen fühlst.

Bitte wende dich dafür direkt an den in § 1 genannten Verantwortlichen.

Wo finde ich die vollständigen Datenschutzinformationen?

Die vollständigen Informationen zur Videoüberwachung findest du hier sowie in Kurzform auf dem Hinweisschild an der Zufahrt zum Gelände und im Schaukasten für Aushänge im Veranstaltungsraum sowie im Schaukasten zwischen den Reithallen.